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Studium
an den Universitäten Tübingen, Paris, Heidelberg, Brüssel,
Zürich, Santiago de Compostela, Straßburg und Triest.
- Referendarexamen in Tübingen 1961
- Assessorexamen in Stuttgart 1966
- Lizenziatenexamen in Zürich 1968
- Promotion in Zürich 1970 (Dissertation "Die Betriebsstrafe")
- Zulassung als Rechtsanwalt 1967, als Fachanwalt für Steuerrecht 1982
- Bestellung als vereidigter Buchprüfer 1993
Berufliche
Ehrenämter
16
Jahre Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
12 Jahre Ausschußmitglied bei der Bundesrechtsanwaltskammer
8 Jahre Schatzmeister des Anwaltsvereins Stuttgart
Sprachen
Englisch, Französisch, Italienisch
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Studium
an den Universitäten Tübingen, Kiel, Paris und Köln
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Referendarexamen in Köln 1993
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versicherungsrecht
der
Universität zu Köln 1993 - 1995
- Assessorexamen in Düsseldorf 1996
- Assessorin bei der Kassenärztlichen Vereinigung München 1997
- 1999
- Zulassung als Rechtsanwältin 2000
Sprachen
Englisch, Französisch, Schwedisch
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Kanzleihistorie
Gründung
1968 durch RA Dr. A. Roser in Stuttgart, Bürogemeinschaft
mit Steuerberatern.
Ab 1972 in Ludwigsburg Sozietät mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern
und Steuerberatern. Schwerpunkt Rechts- und Steuerberatung im unternehmerischen
Bereich der mittelständischen Wirtschaft, gesellschaftsrechtliche
Beratung, auch bei Umwandlungen, Unternehmens- und Anteilsveräußerungen
und -erwerbungen, Prozeßvertretung in Bau- und Architektensachen
sowie im Handels- und Wirtschaftsrecht. Im Immobilienrecht Begleitung
durch beratende Vertragsentwurfstätigkeit. Beratung im Erbrecht (Testamente,
Pflichtteilsverfahren, Erbauseinandersetzungen). Mehrjährige Notarvertretungen.
Seit
01.01.2002 Gründung einer Sozietät mit Rechtsanwältin Nicole
Roser, der Tochter des Gründers.
Nicole
Roser ist seit November 2000 als Rechtsanwältin in der Kanzlei
tätig.
Zuvor war sie seit 1997 als Assessorin bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns in München für die Sozialgerichtsverfahren zuständig.
Ihre
Schwerpunkte sind entsprechend ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld vor
allem das Vertragsarzt- und das Krankenversicherungsrecht wie auch das
Medizinrecht im Bereich des Arzthaftungsrecht. Außerdem das gesamte
Sozialversicherungs-, wie auch das Privatversicherungsrecht. Darüber
hinaus ist die Beratung von Ärzten für die Gründung und Übergabe von Praxen ein zentrales Tätigkeitsfeld.
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